TRISSI Einstieg

Was bedeutet
Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Verdienstgrenze. Bei TRISSI ist er als kleiner, sauberer Einstieg in projektbezogene Aufgaben gedacht.

Du kannst nebenbei mitarbeiten, Fähigkeiten einbringen und erste TRISSI-Aufgaben übernehmen, ohne direkt ein eigenes Gewerbe anzumelden. Diese Seite erklärt die Grundidee und ersetzt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder individuelle Prüfung.

Kleiner Einstieg statt großer Sprung.

Für viele Menschen ist ein Minijob interessant, weil sie nebenbei arbeiten können, ohne sofort ihre berufliche Richtung zu ändern.

Bei TRISSI geht es am Anfang nicht darum, möglichst viele Stunden zu verteilen. Es geht darum, Fähigkeiten kennenzulernen, passende Aufgaben zu finden und projektbezogen sauber zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich möglich, aber sauber klären.

Ein Minijob kann grundsätzlich auch neben einem Vollzeitjob ausgeübt werden. Wichtig sind Transparenz, mögliche Genehmigungspflichten, Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber.

Praktisch heißt das: Arbeitsvertrag prüfen, vorhandene Regeln beachten oder einfach offen mit dem Vorgesetzten sprechen, bevor es losgeht.

Was du beim Minijob grob wissen solltest.

Stand: 2026. Die genauen Folgen hängen immer von deiner persönlichen Situation und der konkreten Abrechnung ab.

603 €

Verdienstgrenze 2026

Im Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob bei 603 €. Das entspricht 7.236 € pro Jahr.

2 %

Pauschsteuer

Viele Minijobs werden pauschal mit 2 % versteuert. Diese Steuer führt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale ab.

3,6 %

Rentenanteil

Minijobber zahlen im gewerblichen Bereich in der Regel 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung, können sich unter bestimmten Voraussetzungen aber befreien lassen.

Bonus

Einmalzahlungen zählen mit

Auch planbare Prämien oder Bonuszahlungen können zum Minijob-Verdienst zählen und müssen bei der Grenze berücksichtigt werden.

Zeit

Keine Dauerauslastung

TRISSI-Minijobs entstehen über passende Aufgaben und konkrete Projekte. Am Anfang gibt es keine garantierten Stunden.

Klar

Rahmen vor Einsatz

Vor einem Einsatz werden Tätigkeit, Umfang, Ergebnis, Vergütung, Arbeitszeit und Abrechnung geklärt.

Minijob ist Nebenjob, aber trotzdem ein echtes Arbeitsverhältnis.

Ein Minijob ist keine freie Mitarbeit und keine Selbstständigkeit. Für den Einsatz gelten Arbeitsvertrag, Verdienstgrenze, Arbeitszeitregeln und die Abstimmung mit bestehenden Jobs.

Abhängige Beschäftigung

Beim Minijob gibt es einen Arbeitgeber, vereinbarte Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung und eine Abrechnung. Wer völlig eigenständig für mehrere Auftraggeber arbeitet, ist eher im Bereich Selbstständigkeit oder Projektpartnerschaft.

Neben dem Hauptjob

Ein Minijob neben einem Hauptjob ist grundsätzlich möglich. Wichtig sind der eigene Arbeitsvertrag, mögliche Genehmigungspflichten, keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber und die Einhaltung der Arbeitszeit- und Ruhezeiten.

Mehrere Jobs

Mehrere Minijobs oder ein Minijob neben einem Hauptjob müssen sauber geprüft werden. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist in der Regel nur ein Minijob mit Verdienstgrenze möglich.

Pauschal oder individuell – das macht einen Unterschied.

Beim Minijob entscheidet der Arbeitgeber, ob pauschal mit 2 % oder individuell nach Lohnsteuermerkmalen versteuert wird. Für Minijobber fühlt sich die Pauschsteuer oft wie „steuerfrei“ an, rechtlich ist es aber eine pauschale Steuer.

A

Pauschal versteuert

Der Arbeitgeber führt die Pauschsteuer ab. Der Minijob-Verdienst muss dann in der Regel nicht zusätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

B

Individuell versteuert

Der Minijob läuft über die persönlichen Lohnsteuermerkmale. Dann kann Lohnsteuer anfallen und der Verdienst wird steuerlich wie normaler Arbeitslohn behandelt.

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Individuell prüfen

Was günstiger ist, hängt von Hauptjob, Steuerklasse, weiteren Einkünften, Werbungskosten und persönlicher Situation ab.

Manchmal ist das sinnvoll, oft aber nicht nötig.

Individuelle Versteuerung kann interessant sein, wenn jemand keine oder sehr geringe andere steuerpflichtige Einkünfte hat und deshalb kaum Lohnsteuer entsteht. Dann können auch berufliche Werbungskosten eher eine Rolle spielen.

Wer bereits einen normalen Hauptjob hat, fährt mit Pauschsteuer oft einfacher. Der Minijob bleibt dann steuerlich vom Hauptverdienst getrennt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgeführt wird sie durch den Arbeitgeber.

Die 2-%-Pauschsteuer wird vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Ob sie wirtschaftlich beim Arbeitgeber bleibt oder vom Bruttolohn einbehalten wird, muss vorab klar geregelt sein.

Für TRISSI ist wichtig: Abrechnung, Rentenanteil, mögliche Steuerabzüge und Auszahlungsbetrag sollen vor Beginn transparent sein.

Was kann ein Minijob zusätzlich bringen?

Vereinfachtes Beispiel für einen Arbeitnehmer mit 40.000 € Bruttojahresgehalt. Annahme: ledig, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer. Die tatsächliche Rechnung kann individuell anders ausfallen.

Hauptjob ohne Minijob

Brutto im Jahr: 40.000 €
Brutto im Monat: ca. 3.333 €

Das ergibt je nach Krankenkasse und persönlichen Merkmalen grob rund 27.000 € bis 28.000 € Netto im Jahr.

Vereinfacht kannst du also mit etwa 2.250 € bis 2.330 € Netto im Monat rechnen.

Zusätzlicher Minijob

603 € pro Monat entsprechen 7.236 € brutto im Jahr.

Bei Rentenversicherungspflicht werden davon 3,6 % einbehalten, also rund 260,50 € im Jahr.

Wenn die Pauschsteuer nicht vom Minijobber getragen wird, bleiben grob 6.975,50 € zusätzlich pro Jahr.

Vereinfacht zusammen

Aus einem Hauptjob mit grob 27.000 € bis 28.000 € Netto im Jahr werden mit pauschal versteuertem Minijob ungefähr 33.975 € bis 34.975 €.

Das sind grob 580 € zusätzlich pro Monat, wenn nur der Rentenanteil abgezogen wird.

Der Minijob kann ein spürbarer Zusatz sein.

Bei pauschaler Besteuerung bleibt der Minijob oft steuerlich getrennt vom Hauptjob. Trotzdem können Rentenanteil, mehrere Minijobs, individuelle Versteuerung, Familienversicherung, Bürgergeld, BAföG oder andere persönliche Umstände das Ergebnis verändern.

Gute Arbeit soll sichtbar werden.

TRISSI lebt davon, dass Kunden zuverlässig, sauber und freundlich unterstützt werden. Deshalb können Kundenfeedback, Kommunikation und Ergebnisqualität in die weitere Zusammenarbeit einfließen.

Gute Rückmeldungen können zu besseren Projektchancen, bevorzugten Anfragen oder zusätzlicher Anerkennung führen.

Eine Bonuszahlung kann möglich sein.

Bei Minijobbern kann je nach Projekt, Ergebnis, Kundenfeedback und rechtlichem Rahmen auch eine Bonuszahlung möglich sein. Sie ist kein fester Anspruch.

Wichtig: Bonuszahlungen und andere Einmalzahlungen können zum Minijob-Verdienst zählen. Deshalb müssen sie zur Verdienstgrenze und zur konkreten Abrechnung passen.

Diese Seite ist nur eine allgemeine Erklärung.

Sie ersetzt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder individuelle Prüfung. Ob ein Minijob in deinem konkreten Fall passt, hängt von deiner persönlichen Situation, deinem Hauptjob, deiner Verfügbarkeit, der konkreten Aufgabe und der Abrechnung ab.

Du möchtest als Minijobber starten?

Schreib kurz, wer du bist, was du kannst und wie viel Zeit du ungefähr hättest.

E-Mail: kontakt@trissi.net

Schreib gerne dazu:

Region, Fähigkeiten, Erfahrung, verfügbare Zeit, Hauptjob oder Studium und welche Aufgaben dich interessieren.