TRISSI Einstieg

Was bedeutet
Minijob?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist ein echtes Arbeitsverhältnis in kleinem Umfang. Bei TRISSI ist er als überschaubarer Einstieg in passende projektbezogene Aufgaben gedacht.

Du kannst nebenbei mitarbeiten, Fähigkeiten einbringen und erste TRISSI-Aufgaben übernehmen, ohne dafür selbstständig sein zu müssen. Diese Seite erklärt die Grundidee und ersetzt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder individuelle Prüfung.

Kleiner Einstieg statt großer Sprung.

Für viele Menschen ist ein Minijob interessant, weil sie nebenbei arbeiten können, ohne sofort ihre berufliche Richtung zu ändern.

Bei TRISSI geht es am Anfang nicht darum, möglichst viele Stunden zu verteilen. Es geht darum, Fähigkeiten kennenzulernen, passende Aufgaben zu finden und projektbezogen sauber zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich möglich, aber sauber klären.

Ein Minijob kann grundsätzlich auch neben einem Vollzeitjob ausgeübt werden. Wichtig sind Transparenz, mögliche Genehmigungspflichten, Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber.

Praktisch heißt das: Arbeitsvertrag prüfen, vorhandene Regeln beachten oder einfach offen mit dem Vorgesetzten sprechen, bevor es losgeht.

Was du beim Minijob 2026 grob wissen solltest.

Die konkreten Folgen hängen immer von deiner persönlichen Situation und der tatsächlichen Vertrags- und Abrechnungsgestaltung ab.

603 €

Verdienstgrenze 2026

Die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 €. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 7.236 €.

13,90 €

Mindestlohn 2026

Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Bei genau diesem Stundenlohn sind innerhalb der Minijob-Grenze rechnerisch bis zu 43,38 Stunden pro Monat möglich.

2 %

Pauschsteuer

Der Arbeitgeber entscheidet grundsätzlich zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % und der individuellen Besteuerung nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen.

3,6 %

Rentenversicherung

Im gewerblichen Minijob beträgt der reguläre Eigenanteil zur Rentenversicherung 3,6 %. Eine Befreiung kann beantragt werden. Seit dem 1. Juli 2026 kann eine bestehende Befreiung einmalig für die Zukunft wieder aufgehoben werden.

Urlaub

Bezahlter Urlaub

Minijobber sind Arbeitnehmer und haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die konkrete Zahl der Urlaubstage richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche.

Krank

Lohnfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung; der Anspruch entsteht grundsätzlich nach vier Wochen Beschäftigung.

Minijob ist Nebenjob, aber trotzdem ein echtes Arbeitsverhältnis.

Ein Minijob ist keine freie Mitarbeit und keine Selbstständigkeit. Für den Einsatz gelten Arbeitsvertrag, Verdienstgrenze, Arbeitszeitregeln und die Abstimmung mit bestehenden Jobs.

Abhängige Beschäftigung

Beim Minijob gibt es einen Arbeitgeber, vereinbarte Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung und eine Abrechnung. Wer völlig eigenständig für mehrere Auftraggeber arbeitet, ist eher im Bereich Selbstständigkeit oder Projektpartnerschaft.

Neben dem Hauptjob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze möglich. Zusätzlich sind der eigene Arbeitsvertrag, mögliche Anzeige- oder Zustimmungspflichten, Konkurrenzschutz sowie Arbeits- und Ruhezeiten zu beachten.

Mehrere Jobs

Ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können mehrere Minijobs möglich sein, solange die Verdienste zusammen die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt grundsätzlich nur ein Minijob mit Verdienstgrenze als Minijob bestehen.

Pauschal oder individuell – das macht einen Unterschied.

Beim gewerblichen Minijob entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich, ob der Verdienst mit der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % oder individuell nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen versteuert wird. Ein Minijob ist also nicht automatisch steuerfrei.

A

Pauschal versteuert

Der Arbeitgeber führt die Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale ab. Bei dieser Form der Besteuerung wird der Minijob-Verdienst nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.

B

Individuell versteuert

Der Minijob läuft über die persönlichen Lohnsteuermerkmale. Dann kann Lohnsteuer anfallen und der Verdienst wird steuerlich wie normaler Arbeitslohn behandelt.

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Individuell prüfen

Was günstiger ist, hängt von Hauptjob, Steuerklasse, weiteren Einkünften, Werbungskosten und persönlicher Situation ab.

Manchmal ist das sinnvoll, oft aber nicht nötig.

Individuelle Versteuerung kann interessant sein, wenn jemand keine oder sehr geringe andere steuerpflichtige Einkünfte hat und deshalb kaum Lohnsteuer entsteht. Dann können auch berufliche Werbungskosten eher eine Rolle spielen.

Wer bereits einen normalen Hauptjob hat, fährt mit Pauschsteuer oft einfacher. Der Minijob bleibt dann steuerlich vom Hauptverdienst getrennt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgeführt wird sie durch den Arbeitgeber.

Die 2-%-Pauschsteuer wird vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Bei vereinbartem Bruttolohn kann der Arbeitgeber die Pauschsteuer grundsätzlich auf den Minijobber abwälzen und vom Verdienst einbehalten; das sollte vorab transparent geregelt sein.

Für TRISSI ist wichtig: Abrechnung, Rentenanteil, mögliche Steuerabzüge und Auszahlungsbetrag sollen vor Beginn transparent sein.

Was kann ein Minijob zusätzlich bringen?

Vereinfachtes Beispiel für einen Arbeitnehmer mit 40.000 € Bruttojahresgehalt im Hauptjob. Annahme für die Orientierung: ledig, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert. Das tatsächliche Netto des Hauptjobs hängt unter anderem von Krankenkasse, Pflegeversicherung und persönlichen Merkmalen ab.

Hauptjob ohne Minijob

Brutto im Jahr: 40.000 €
Brutto im Monat: ca. 3.333 €

Je nach Krankenkasse und persönlichen Merkmalen liegt das Netto grob im Bereich von rund 27.000 € bis 28.000 € im Jahr.

Wichtig für den Vergleich: Dieses Netto aus dem Hauptjob verändert sich durch einen pauschal versteuerten Minijob grundsätzlich nicht einfach dadurch, dass der Minijob hinzukommt.

Zusätzlicher Minijob

603 € pro Monat entsprechen 7.236 € brutto im Jahr.

Bei regulärer Rentenversicherungspflicht werden 3,6 % Eigenanteil einbehalten: rund 21,71 € im Monat beziehungsweise 260,50 € im Jahr.

Trägt der Arbeitgeber die 2-%-Pauschsteuer, bleiben damit vereinfacht rund 581,29 € zusätzlich im Monat beziehungsweise 6.975,50 € zusätzlich im Jahr.

Vereinfacht zusammen

Aus einem Hauptjob mit grob 27.000 € bis 28.000 € Netto im Jahr werden zusammen mit diesem Minijob ungefähr 33.975 € bis 34.975 € verfügbares Jahreseinkommen.

Der entscheidende Punkt: Der Minijob bringt in diesem Beispiel grob 581 € zusätzlich pro Monat.

Die Rechnung zeigt den zusätzlichen Effekt – nicht dein persönliches Netto auf den Cent.

Das Netto des Hauptjobs ist bewusst nur eine Größenordnung. Der Minijob-Teil lässt sich klarer eingrenzen: Bei 603 € Monatsverdienst und 3,6 % Rentenanteil bleiben 581,29 €, sofern die Pauschsteuer nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

Bei individueller Besteuerung, Befreiung von der Rentenversicherung, mehreren Minijobs oder anderen persönlichen Besonderheiten verändert sich das Ergebnis.

Gute Arbeit soll sichtbar werden.

TRISSI lebt davon, dass Kunden zuverlässig, sauber und freundlich unterstützt werden. Deshalb können Kundenfeedback, Kommunikation und Ergebnisqualität in die weitere Zusammenarbeit einfließen.

Gute Rückmeldungen können zu besseren Projektchancen, bevorzugten Anfragen oder zusätzlicher Anerkennung führen.

Eine Bonuszahlung kann möglich sein.

Bei Minijobbern kann je nach Projekt, Ergebnis, Kundenfeedback und rechtlichem Rahmen auch eine Bonuszahlung möglich sein. Sie ist kein fester Anspruch.

Wichtig: Bonuszahlungen und andere Einmalzahlungen können zum Minijob-Verdienst zählen. Deshalb müssen sie zur Verdienstgrenze und zur konkreten Abrechnung passen.

Diese Seite ist nur eine allgemeine Erklärung.

Sie ersetzt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder individuelle Prüfung. Ob ein Minijob in deinem konkreten Fall passt, hängt von deiner persönlichen Situation, deinem Hauptjob, deiner Verfügbarkeit, der konkreten Aufgabe und der Abrechnung ab.

Du möchtest als Minijobber starten?

Schreib kurz, wer du bist, was du kannst und wie viel Zeit du ungefähr hättest.

Schreib gerne dazu:

Region, Fähigkeiten, Erfahrung, verfügbare Zeit, Hauptjob oder Studium und welche Aufgaben dich interessieren.